IMPRESSUM - Urban Reisemobile individueller Ausbau von Reisemobilen

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Gewerbepark 33
83670 Bad Heilbrunn
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Berufsrechtliche Regelungen

Betriebsleiter/ Geschäftsleiter: Urban Andreas
Innenarchitektur Assistent und Schreiner, Caravan Techniker (Bundesrepublik Deutschland)



Zuständige Handwerkskammer

HWK München


Haftungsausschluss

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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 813603272 Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV: Andreas Urban (Anschrift wie oben)

Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Die Firma Urban Reisemobile wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist  hierzu auch nicht verpflichtet.

AGB

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Geltungsbereich
Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit. Preise
Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und verstehen sich ab Werk.
Berechnet werden die am Tage der Bestellung gültigen Preise. Haben sich diese Preise geändert, wird dies in einer schriftlichen Auftragsbestätigung bekanntgegeben. Wird nicht innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Zustellung der Auftragsbestätigung widersprochen, wird das Einverständnis des Bestellers rechtsverbindlich und zu diesem Preis geliefert.
Unsere Rechnungen sind sofort nach Lieferung/Abholung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug so ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu fordern. Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so sind wir berechtigt diesen geltend zu machen.
Bei Komplettfahrzeugen gilt für 9 Monate der am Tag der Bestellung gültige Preis. Kommt es innerhalb von 9 Monaten zu Preiserhöhungen seitens der Zulieferer, so kann Urban Reisemobile diese weitergeben.
Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
Sonderbestellungen und Maßanfertigungen
Bei Sonderbestellungen ist eine Anzahlung in Höhe von 20% und bei Maßanfertigungen in Höhe von 50% des Kaufpreises bei Vertragsabschluß fällig. Wird die Ware vom Kunden nicht abgenommen, verrechnet Urban Reisemobile die Anzahlung mit den entstandenen Kosten. Maßanfertigungen werden nach den vom Kunden vorgelegten Plänen und Maßen hergestellt. Dieser ist für die Richtigkeit der Maßangaben ausschließlich verantwortlich. Rücknahme von Maß-Sonderanfertigungen/Sonderbestellungen ist ausgeschlossen, soweit Urban Reisemobile nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei der Anfertigung nachgewiesen wird. Angebot/Auskünfte
Unsere Angebote sind freibleibend. Änderungen von Bauteilen, des Designs, der Farben oder sonstiger Details durch technische Weiterentwicklung sind vorbehalten. Auskünfte telefonisch oder per E-mail sind grundsätzlich ohne Gewähr, sofern der beurteilte Sachverhalt auf telefonischer, mündlicher oder schriftlicher Darstellung beruhte und keine Gelegenheit bestand, den Auskunftsgegenstand ausführlich zu besichtigen.
Werkstattarbeiten und Ausbauten
Soweit zur Durchführung der im Auftrag angegebenen Arbeiten vorab eine Säuberung des Fahrzeuges erforderlich ist, kann diese Säuberung von dem Auftragnehmer ohne besonderen Auftrag auf Kosten des Auftraggebers vorgenommen werden. Bei Montageaufträgen muß sich der Wagen in werks- bzw. serienmäßigem Zustand befinden und völlig leer angeliefert werden. Eine Haftung für alle im Fahrzeug befindlichen beweglichen Teile ist ausgeschlossen. Alle Arbeiten, die erforderlich sind, um diesen Zustand herzustellen oder auszugleichen (z.B. Unfallwagen) werden zusätzlich berechnet. Bei Montage- und Reparaturaufträgen kann der Kostenvoranschlag um bis zu 15% überschritten werden, wenn sich während der Arbeiten unvorhergesehene Umstände ergeben und eine Rücksprache mit dem Auftraggeber kurzfristig nicht möglich ist. Ausgebaute Teile werden vom Auftragnehmer gegen Gebühr sofort entsorgt.
Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, Eigentum des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden.  
Transport
Fracht und Transport erfolgen auf Kosten und Risiko des Käufers. Reklamationen sind bei sichtbaren Schäden sofort schriftlich gegenüber dem jeweiligen Spediteur zu erheben. Schäden, soweit sie nicht von außen zu erkennen sind, sind binnen 6 Tagen schriftlich beim Spediteur und Verkäufer anzuzeigen. Transportschäden berechtigen den Besteller jedoch nicht zur Verweigerung der Annahme. Wir verpflichten uns jedoch, ihm unsere Ersatzansprüche gegen den Frachtführer abzutreten.Grundsätzlich gilt die Abholung der Fahrzeug ab Hof.  
Lieferfristen
Vereinbarte Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Wird der vereinbarte Liefertermin um mehr als 10 Wochen überschritten, so hat der Käufer das Recht, dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist zu setzen.
Wird der Kaufgegenstand vom Verkäufer auch dann nicht bis zum Ablauf der Nachfrist geliefert, so kann der Käufer durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen. Jedoch steht bei unverschuldetem Unvermögen des Lieferwerks oder seiner Lieferanten sowie bei höherer Gewalt dem Käufer ebenso auch dem Verkäufer ein Rücktrittsrecht nur zu, wenn der ursprüngliche Liefertermin um 4 Monate überschritten worden ist. Der Schadensersatz beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5% des Kaufpreises. Ist der Käufer juristische Person oder Kaufmann, steht ihm ein Schadensersatzanspruch nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers zu. Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art - es sei denn, dem Verkäufer fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
Die vorgenannten Fristen entfallen nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
Urban Reisemobile behält sich Konstruktions- und Formänderungen an Einrichtungen, Bausätzen und Zubehörteilen vor.
Umtausch
Einrichtungen oder Einrichtungseinzelteile, Bausätze sowie Lieferungen, die extra angefertigt oder speziell beschafft werden mussten, sind vom Umtausch ausgeschlossen. Übernahmebedingungen
Der Käufer hat die Pflicht, den Kaufgegenstand sofort nach der Übernahme zu prüfen. Der Umtausch oder die Reperatur von eingebauten Teilen wird nicht durchgeführt, wenn Schäden vor dem Einbau bei sorgfältiger Prüfung erkennbar waren. Bei Fahrzeugen ist eine etwaige Prüfung in den Grenzen üblicher Probefahrten zu halten. Etwaige Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen. Liegt die Mängelrüge nicht innerhalb von 8 Tagen vor, so gilt die Ware als in einwandfreiem Zustand übernommen, es sei denn, dass der Mangel bei der Prüfung nicht erkennbar war.
Gewährleistung
Bei Veränderungen des Kaufgegenstandes (z.B. Selbstbau, Einbau von Einrichtungen und Zubehörteilen) ist jede Haftung des Verkäufers ausgeschlossen. Von der Gewährleistung sind außerdem Schäden ausgeschlossen, die durch natürlichen Verschleiß oder unsachgemäße Behandlung hervorgerufen wurden. Ersatz eines mittelbaren oder unmittelbaren Schadens wird nicht gewährt.
Mangelhafte Teile werden nach Wahl des Verkäufers kostenlos instandgesetzt oder ausgetauscht. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum des des Verkäufers über.
Schlägt die Nacherfüllung fehl (wobei uns zwei Versuche zustehen), so hat der Besteller nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen das Recht auf Rücktritt vom Vertrag, Minderung oder Aufwendungsersatz. Diese Ansprüche gelten nicht im Falle eines nur unerheblichen Schadens. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. der Anspruch auf Schadensersatz ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sind nicht ausgeschlossen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Übergabe der Kaufsache. Bei gebrauchten Kaufsachen verkürzt sich die Gewährleistungspflicht auf ein Jahr. Soweit die gesetzliche Gewährleistungspflicht anders lautet, gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht.
EDV und Datenerfassung
Um den heutigen Ansprüchen gerecht zu werden, sind bei uns personen- und firmenbezogene Daten unserer Kunden über EDV gespeichert und werden so verarbeitet. Allgemeines und Gerichtsstand
Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden. Das gleiche gilt für zugesicherte Eigenschaften des Kaufgegenstandes.
Die Bestellung des Käufers gilt als angenommen, wenn der Verkäufer sie nicht innerhalb von 2 Wochen abgelehnt hat. Soweit einzelne Bestimmungen dieser Lieferbedingungen unwirksam sein sollten, berühren sie nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist für den Fall, daß der Käufer Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, der Geschäftssitz des Verkäufers.
Das gilt ferner, wenn der Käufer nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der ZPO verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist sowie für den Fall, daß Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.


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Gewerbepark 33
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